In Österreich gibt es eine gesetzlich verankerte gewählte Schülervertretung oder auch überschulische Vertretung genannt. Es gibt folgende überschulische Schülervertretungen:
- Landesschülervertretung
- Zentrallehranstaltenvertretung
- Bundesschülervertretung
Die Landesschülervertretungen und die Zentrallehranstaltenertretung werden am Ende jedes Schuljahres für das jeweils folgende Schuljahr gewählt. Wählen dürfen alle Schulsprecherinnen und Schulsprecher in ihrem Bereich. Wenn die Schulsprecherin oder der Schulsprecher verhindert ist, können auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die im Besitz einer Stimmrechtsübertragung sind, das Stimmrecht ausüben. Wählbar sind alle, die zum Zeitpunkt der Wahl eine Funktion in der entsprechenden Schülervertretung haben. In jedem Bundesland gibt es noch zusätzliche Sonderbestimmungen, welche die Bildungsdirektion autonom festlegen kann.
Die Landesschülervertretung (LSV)
Die LSV besteht aus folgenden Bereichen:
- Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS)
- Berufsbildende Mittlere u. Höhere Schulen (BMHS)
- Berufsschulen (BS)
An erster Stelle jedes Bereichs steht die Landesschulsprecherin oder der Landesschulsprecher, an der zweiten steht die Landesschulsprecher-Stellvertreterin oder der Landesschulsprecher-Stellvertreter. Es gibt also in jedem Bundesland drei Landesschulsprecherinnen oder drei Landesschulsprecher (AHS, BMHS, BS). Zusätzlich werden in jedem Bereich, je nach Bundesland, zwischen zwei und sechs weitere Mitglieder gewählt. In den Landesschülervertretungen gibt es somit in jedem Bereich, abhängig vom Bundesland, zwischen vier und acht. überschulische Schülervertreterinnen und Schülervertreter.
Die Zentrallehranstaltenvertretung (ZSV)
Zentrallehranstalten unterstehen direkt dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die ZSV besteht aus sechs Schülervertreterinnen und Schülervertretern und setzt sich aus folgenden zwei Bereichen zusammen:
- Land- u. Forstwirtschaftliche Lehranstalten (LFLA)
- Technische u. Gewerbliche Lehranstalten u. das Bundesinstitut für Sozialpädagogik (TGLA)
Jeder dieser zwei Bereiche entsendet zwei Vertreterinnen oder Vertretern in die ZSV. An erster Stelle steht jeweils die Bereichssprecherin oder der Bereichssprecher (für LFLA oder für TGLA). In jedem Bereich werden zusätzlich zwei stellvertretende ZSV-Mitglieder gewählt.
Die Bundesschülervertretung (BSV)
Die Bundesschülervertretung ist die gesetzlich gewählte Interessenvertretung der 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler in Österreich. Alle Mitglieder der BSV sind selbst noch in der Schule und engagieren sich ehrenamtlich. Die BSV besteht aus 29 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- den neun AHS-Landesschulsprechern
- den neun BMHS-Landesschulsprechern
- den neun BS-Landesschulsprechern
- den zwei Bereichssprechern der ZSV (TGLA, LFLA)
Im Verhinderungsfall der Landesschulsprecherin oder des Landesschulsprechers kann ihre Stellvertreterin oder sein Stellvertreter an den Sitzungen der BSV teilnehmen. Am Beginn jedes Schuljahres wählt die BSV aus ihrer Mitte heraus die Bundesschulsprecherin oder den Bundesschulsprecher und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter für die jeweiligen Bereiche (AHS, BMHS, BS).
- 1 SchVG: Errichtung von überschulischen Schülervertretungen
- 6 SchVG: Zusammensetzung einer Landesschülervertretung
- 21 SchVG: Zusammensetzung der Bundesschülervertretung
- 25 SchVG: Zusammensetzung der Zentrallehranstaltenvertretung