• Beteiligung an der Gestaltung des Unterrichts und an der Wahl der Unterrichtsmittel
  • Anhörung
  • Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen
  • Ständige Information über den aktuellen Notenstand
  • Anerkennung eines Auslandsjahres
  • Fördern der Unterrichtsarbeit durch Mitarbeit und Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse
  • Regelmäßiges und pünktliches Besuchen des Unterrichts und Mitarbeit im Unterricht sowie das Mitbringen der nötigen Unterrichtsmittel
  • Einhalten der Schul- bzw. Hausordnung
  • Beseitigen von vorsätzlich durch sie herbeigeführten Beschädigungen oder Verschmutzungen der Schule, sofern dies zumutbar ist
  • Anhörung
  • Information über alle Angelegenheiten, die die Schüler betreffen
  • Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen
  • Teilnahme an Lehrerkonferenzen (ausgenommen welche dienstrechtliche Angelegenheiten und die Leistungsbeurteilung betreffen)*
  • Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts
  • Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel
  • Mitgestaltung des Schullebens
  • Einberufung und Abhaltung von Klassensprechersitzungen im Ausmaß von fünf Unterrichtsstunden pro Semester
  • bei Antrag auf Versetzen eines Schülers bzw. einer Schülerin in die Parallelklasse*
  • bei der Antragstellung auf Ausschluss eines Schülers bzw. einer Schülerin*
  • bei der Festlegung der Unterrichtsmittel*

*Diese Kompetenzen obliegen lediglich dem/der Schulsprecher/in.

Die Schulleitung muss die Tätigkeiten der Schülervertretung unterstützen und fördern!