Die Leistungsbeurteilungsverordnung bildet die Grundlage der Leistungsbeurteilung und baut auf deren Bestimmungen auf.
Deine Lehrerin bzw. dein Lehrer hat eine kontinuierliche Aufzeichnung über deine Mitarbeit zu führen, das heißt, dass du nicht aufgrund von, z. B. drei negativen Mitarbeitseintragungen, eine schlechtere Note bekommen kannst. Die Mitarbeit ist jedoch ein für Lehrerinnen und Lehrer sehr dehnbares Thema, weil sie eigentlich alles und nichts bewerten können. Vereinbare am Jahresanfang mit jeder Lehrerin und jedem Lehrer wie wichtig Mitarbeit ist, und welchen Einfluss sie auf die Note hat.
LB-VO §4 im Wortlaut