- bei Antrag auf Versetzen eines Schülers bzw. einer Schülerin in die Parallelklasse*
- bei der Antragstellung auf Ausschluss eines Schülers bzw. einer Schülerin*
- bei der Festlegung der Unterrichtsmittel*
*Diese Kompetenzen obliegen lediglich dem/der Schulsprecher/in.
Die Schulleitung muss die Tätigkeiten der Schülervertretung unterstützen und fördern!